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Die Radio Runde Hamm e.V.

Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem Start von Radio Duisburg bereits seit dem 1. April 1990. Nur wenig später - ganz genau am 6. Juni 1990 - startet der Lokalsender Lippewelle Hamm seinen Sendebetrieb in unserer Stadt. Auch unter der Auflage, Interessierten die Möglichkeit einzuräumen, auf der gleichen Frequenz anteilig Bürgerradio ausstrahlen zu können.

Zu den Ersten in Hamm gehören damals die Heessener Heinz Budde und Maria Roppertz. Heinz zeichnet verantwortlich für Moderation, Musik, Technik und Produktion, während Maria plattdeutsche Texte und Dönnekes als Beiträge liefert. Um die Mittagszeit des Fronleichnamtages am 14. Juni 1990 wird ihre erste gemeinsame Produktion ausgestrahlt. „Platt und Platten“ heißt das Format und wird zur festen Bürgerfunkgröße am Sonntag. Wenig später entwickelt sich mit dem „Report vor Ort“ eine zweite Sendung.

Die Lippewelle setzt sich in den lokalen Ohren fest, aber auch der Bürgerfunk schärft sein Profil. Die lokale Bürgerfunk-Gemeinde mit Heinz an der Spitze wächst. Über Eva-Maria Treder, ebenfalls eine Heessenerin, die für die Katholische Bücherei St. Stephanus tätig ist, wird zu Beginn des Jahres 1992 der Kontakt zur Katholischen Medienwerkstatt in Dortmund gesucht… und als die Dortmunder Heinz nach einem Namen seiner Radio-Gruppe fragen, tauft er den Zusammenschluss der ehrenamtlichen Aktiven in „Radio Runde Hamm“.

Für uns gilt aber nicht das Frühjahr 1992, sondern die erste Sendestunde unter der Leitung von Heinz Budde vom 14. Juni 1990 als Start der Radio Runde Hamm, denn durch sein Engagement hätte es den späteren Zusammenschluss dieser Radio-Verrückten nicht gegeben.

In der Folgezeit schließen sich immer mehr Interessierte dem Hobby-Radio-Team an. Heinz versteht es unnachahmlich, weitere Menschen für dieses Hobby zu gewinnen… oft werden aus eingeladenen Talk-Gästen nach kurzer Zeit selbst Radio-Leute. Tausende von Produktionen mit den unterschiedlichsten Themen und Musikrichtungen entstehen unter dem Namen der Radio Runde Hamm. Das Radiostudio in der Volkshochschule kann in der gesamten Zeit nie an den Produktionseifer von Heinz Budde & Co heranreichen. Lediglich zwei bis drei Sendungen ist der Output der VHS… seit 2013 liefert die Radio Runde Hamm das komplette Bürgerfunk-Programm in Hamm.

Fast 15 Jahre leitet Heinz Budde den lockeren Zusammenschluss der ehrenamtlichen Radio-Menschen in Hamm. Doch bedingt durch umfassende Änderungen im Landesmediengesetz und letztlich der Auflösung der Katholischen Medienwerkstatt in Dortmund, muss sich das Team der Radio Runde Hamm im Frühjahr 2005 komplett neu organisieren.

Die Radio Runde Hamm verwandelt sich durch ihre Gründungsversammlung am 6. April 2005 in einen eingetragenen Verein - mit Volker Jordan als ersten Vorsitzenden und Heinz Budde als Sendeleiter und Programmverantwortlichen. Gleichzeitig müssen als Auflage der Landesmedienanstalt das lieb gewonnene Heimstudio bei Heinz Budde sowie alle privaten Nebenstudios aufgegeben werden. Um den ehrenamtlichen Radiobetrieb auch künftig gewährleisten zu können, mietet der Verein die Räumlichkeiten des ehemaligen Krankenhausfunks der St. Barbara-Klinik im Stadtteil Heessen an und richtet eine von der Landesmedienanstalt anerkannte Radiowerkstatt ein.

Weitere gesetzliche Beschneidungen des Bürgerfunks in NRW und damit auch für die Radio Runde Hamm folgen bis Ende 2007. So werden die Sendezeiten an Werktagen von ehemals bis zu zwei Stunden, die ab 18.00 Uhr ausgestrahlt worden sind, auf eine Stunde um 21.00 Uhr verlegt. Zudem wird die finanzielle Förderung des Bürgerfunks durch das Land grundsätzlich geändert und gefährdet dadurch ein gesichertes Weitersenden. Viele langjährige Radiomacherinnen und –macher stellen daraufhin ihr Engagement ein, viele der Bürgerradio-Werkstätten stehen vor dem Aus.

Auch die Radio Runde Hamm steht vor einem Umbruch und verliert viele Radiobegeisterte, die über Jahre mit ihren Stimmen den Bürgerfunk in Hamm geprägt haben. Auch Heinz Budde beendet am 30. Dezember 2007 mit der 674. Ausgabe des Sonntagsmagazin „Maxi Mix“ seine aktive Bürgerradio-Tätigkeit.

Mit dem Start des Jahres 2008 präsentiert sich neues Programm der Radio Runde Hamm mit vielen neuen Stimmen. Die Funktion des Sendeleiters führt seitdem Ralf Grote aus, der zudem seit Oktober 2017 erster Vorsitzender der Radio Runde Hamm e.V. ist.

Lies hier mehr über die Geschichte der Radio Runde Hamm.

Wie finanziert die Radio Runde Hamm e.V. ihre Tätigkeit?
Wie oben ausgeführt, erhielt die Radio Runde Hamm bis zum 31.12.2007 regelmäßige Aufwandsentschädigungen durch die Landesmedienanstalt (LfM) in Düsseldorf. Abgerechnet wurden die erstellten Produktionen durch eine ”Minutenpauschale”, soll heißen, es wurde eine Aufwandsentschädigung basierend auf den gesendeten Minuten durch die LfM erstattet. Diese Förderung ist zum 01.01.2008 komplett eingestellt worden, eine Aufwandsentschädigung erfolgt seitdem nicht mehr. Der gesetzliche Auftrag, die Bürgermedien zu fördern, umfasst aktuell lediglich diese Maßnahmen:
1. Zertifizierungskurse, in denen der Nachweis der geeigneten Qualifizierung erworben werden kann, der im Sinne des § 40a Absatz 2 Satz 4 LMG NRW vorgeschrieben ist, um Beiträge im nordrhein-westfälischen Bürgerfunk zu senden
2. Beratung/Coaching von Radioprojekten, insbesondere zum crossmedialen Arbeiten
3. Kurse „Bürgerradio (besser) kennenlernen“ mit dem Schwerpunkt auf crossmediales Arbeiten
Finanzielle Fördermittel für diese Maßnahmen werden dafür verwendet, die entsprechenden Referentinnen bzw. Referenten im vorgegebenen Honorarrahmen zu bezahlen.

Die Sendungen / Produktionen, die über die Radio Runde Hamm e.V. erstellt werden, werden nicht finanziell durch die Landesmedienanstalt NRW unterstützt bzw. gefördert.

Die Produzierenden arbeiten komplett ehrenamtlich und ohne Aufwandsentschädigung für das tägliche Bürgerradio-Programm in Hamm.

Die allgemeinen Betriebskosten für den täglichen Sendebetrieb deckt die Radio Runde Hamm e.V. über ihre aktiven Mitglieder und Fördermitglieder ab.

Leitbild

Aktuelle Satzung der Radio Runde Hamm e.V. (Stand: 6. geänderte Fassung vom 23. November 2015)